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Kunststoffbeschichtung - kompakt (24.05.2023 in Neuss)

Basiswissen für die herausfordernde Aufgabe der Beschichtung von Kunststoffen. Grundlagen und Erfahrungsberichte für die tägliche Praxis im Betrieb. Kunststoff ist ein besonderer Werkstoff, der nicht so einfach beschichtet werden kann. Dieser Lehrgang geht auf die Punkte ein, die dabei zu beachten sind.


Lehrgangsort:
Neuss

Datum:
24. Mai 2023

Dauer:
1 Tag, Beginn 08:00 Uhr


Zielgruppen:

  • Lack- und Rohstoffhersteller/-innen

  • Anlagen- und Gerätehersteller/-innen

  • Konstrukteur(e)/-innen

  • Spritzgießer/-innen

  • Qualitätssicherer


Inhalte:

  • Besonderheiten am Werkstoff Kunststoff (Kunststoffarten, Herstellung, Konstruktion)

  • Grundlagen Lacke

  • Reinigung und Aktivierung

  • Applikationstechnik, Ausnahmen bei Kunststoffbauteilen

  • Was ist bei Warenträgern für Kunststoffbauteile zu beachten?

  • Typische Fehler bei der Kunststoffbeschichtung



Teilnahmegebühr (zzgl.MwSt.):


Preise für DFO-Mitglieder: 520,- € (ohne Hotelzimmer/Frühstück)
Preise für Nichtmitglieder: 650,- € (ohne Hotelzimmer/Frühstück)

 

Allgemeine Hinweise für DFO-Lehrgänge:

Veranstalter ist die DFO Service GmbH für die Deutsche Forschungsgesellschaft für Oberflächenbehandlung e.V.

Um den Lehrgangsstoff intensiv vermitteln zu können, ist die Zahl der Teilnehmenden auf 6 Personen begrenzt.


Frühbuchende:

Teilnehmende, die sich 3 Monate vor Beginn des Lehrgangs anmelden, erhalten einen Preisnachlass von 50,-€.

 

Stornierungen:

Bei Absagen zwischen vier und zwei Wochen vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Rechnungssumme fällig. Bei Stornierung später als zwei Wochen vor der Veranstaltung oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Es ist jedoch möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Stornierungen und Änderungen sind schriftlich mitzuteilen und werden vom Veranstalter bestätigt. Die Veranstalter behalten sich vor, den Lehrgang abzusagen. In diesem Zusammenhang ggf. anfallende Stornogebühren Dritter (z.B. für Bahn- oder Flugtickets) werden nicht erstattet.

 

⇒ Zur Lehrgangsanmeldung

 

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